Anklage im Dioxin-Skandal

Jetzt, über zwei Jahre, nachdem die Staatsanwaltschaft erstmals über die Verfütterung Dioxin-verseuchten Tierfutters in Kenntnis gesetzt wurde, ist Anklage gegen die dafür verantwortlichen Futtermittelhersteller erhoben worden. In der Klage wird ihnen gewerbsmäßiger Betrug und Verstöße gegen das Lebens- und Futtermittelgesetz vorgeworfen. Die Staatsanwaltschaft sieht es mittlerweile als erwiesen an, dass die Hersteller wissentlich billigere und für die Herstellung von Futtermitteln ungeeignete, Speisefette verwendeten. Das sie über deren Dioxinbelastung informiert waren, ist unbewiesen, weshalb dieser Anklagepunkt aufgegeben wurde. Das belastete Tierfutter wurde an Mastbetriebe in Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen geliefert und dort verfüttert. Bekannt wurde der Skandal durch den erfolgten Nachweis der hochgiftigen Dioxine in verschiedenen belasteten Eiern und Fleischproben, die bereits über einen längeren Zeitraum im Handel waren. Vor Gericht verantworten müssen sich dafür der Geschäftsführer und der Prokurist eines Futtermittelherstellers aus Schleswig-Holstein. Ihnen drohen Haftstrafen zwischen sechs Monaten und zehn Jahren. In Folge des Dioxin-Skandals hat die EU neue, strengere Richtlinien und Kontrollmechanismen für die Futtermittelherstellung erlassen. Die gemeinnützige Verbraucherschutzorganisation Foodwatch bemängelt allerdings, die noch immer fehlende lückenlose Nachweispflicht für die einzelnen Bestandteile von Tierfutter. Dadurch könne sich, so der stellvertretende Geschäftsführer von Foodwatch, Matthias Wolfschmidt, „der Skandal jederzeit wiederholen“.