Bio-Bauer wegen Verweigerung von Chemieeinsatz vor Gericht

Ein französischer Bio-Winzer der sich weigerte, seine Rebstöcke vorbeugend mit Pestiziden zu behandeln, muss sich deshalb jetzt vor Gericht verantworten. Streitpunkt war eine von den Behörden prophylaktisch verordnete Behandlung aller Rebstöcke gegen die sogenannte goldgelbe Vergilbung, die in Weingärten um die Stadt Beaune entdeckt worden war. Diese hoch infektiöse Pflanzenkrankheit befällt vorrangig Wein und führt zum Absterben der Rebstöcke. Um eine Ausbreitung zu verhindern, wurden alle Weinbauern zu einer wirksamen Pestizidbehandlung verpflichtet. Der verklagte Weinbauer hatte sich geweigert, die Auflage der Stadt zu erfüllen, da er seinen Weinanbau bereits seit den 70er Jahren biodynamisch betrieb und weiter betreiben wollte. Auch den Einsatz eines natürlichen Pestizids lehnt er ab. Die Staatsanwaltschaft forderte das Gericht auf, den Winzer zur sofortigen Behandlung seines Weingutes und zu einer Geldstrafe in Höhe von 1000 Euro zu verurteilen. Sie begründete ihren Antrag damit, dass es sich im vorliegenden Fall um eine „tödliche und sehr ansteckende Krankheit handelte“, weswegen die geforderten Maßnahmen verpflichtend sei. „Damit die Behandlung effektiv ist, müssen alle Weinstöcke behandelt worden sein.“ Die Verteidigung argumentierte dagegen, dass bisher keine infizierten Pflanzen im Umfeld des Weingutes gefunden wurden. In der Humanmedizin würde auch niemand auf den Gedanken kommen, jemanden einer „Chemotherapie zu unterziehen, um einen möglichen künftigen Krebs zu verhindern“. Während der Verhandlung demonstrierten hunderte Umweltschützer gegen eine erzwungene Pestizidbehandlung. Das Urteil wird in der ersten Aprilwoche erwartet.