Tagebau: Karlsruhe entscheidet über Zwangsenteignung

Der Streit um die Zwangsenteignung von 7000 Einwohnern südlich von Düsseldorf muss jetzt vom Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe entschieden werden. Die Enteignung und Umsiedlung betrifft die circa 48 Quadratkilometer große Abbaufläche Garzweiler II. In den kommenden 20 Jahren sollen dort 1,3 Milliarden Tonnen Braunkohle abgebaut werden. Die Bundesregierung und das Ministerium Nordrhein-Westfalen haben die Pläne für notwendig erklärt, da die Braunkohle, die auf dem Gelände abgebaut werden soll, eine große Bedeutung als Energieträger für die nächsten Jahre hat. Dagegen klagten die betroffenen Bürger, wobei sie von Vertretern des Umweltbundesamtes und der Naturschutzorganisation BUND unterstützt werden. Sie berufen sich auf ihr Grundrecht auf Heimat und beanstanden zudem, dass eine korrekte Abwägung ihrer Rechte gegenüber dem Gemeinwohl nie stattgefunden habe. Der Wirtschaftsstaatssekretär Stefan Kapferer gab dagegen zu bedenken, wie groß die energiepolitische Bedeutung des Braunkohleabbaus für Deutschland sei und das eine Erhöhung der bürokratischen Hürden für Zwangsenteignungen weitreichende negative Folgen für den Abbau aller heimischen Rohstoffe haben würde.