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Plauderecke
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Themenstarter
Die Heizsaison ist bald wieder eröffnet, doch in diesem Jahr müssen Besitzer eines Ofens nachweisen wie hoch der CO2 Ausstoß des Kamins ist. Der Grenzwert von 150 Milligramm Feinstaub pro Kubikmeter darf nicht überschritten werden. Ansonsten muss nachgerüstet werden oder der Kamin wird stillgelegt. Normalerweise stehen die Werte in den Geräteunterlagen, ein Schornsteinfeger kann jedoch auch selber messen um die Daten zu ermitteln. Der Bezirksschornsteinfeger muss zudem die Abnahme machen, es darf also nicht frei gewählt werden wer kommt und die Abnahme durchführt.
Veröffentlicht : 17/08/2013 1:26 pm