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Plauderecke
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Bis Ende des Jahres müsen Ofenbesitzer einen Nachweis über den CO2 Ausstoß ihres Ofens vorlegen. Dies kann unter anderem in den Herstellerunterlagen gefunden werden, oder aber der Schornsteinfeger muss messen kommen. Der CO2 Ausstoß darf nicht bei über 150 Milligramm pro Kubikmeter liegen. Öfen die die Grenzwerte nicht einhalten müssen nachgerüstet werden, hier hängt es vom Baujahr des Ofens ab, teilweise kann die Nachrüstung bis 2024 erfolgen, teilweise aber auch schon bis 2014.
Veröffentlicht : 22/01/2013 2:10 pm