AKW-Verlängerungen nicht ohne den Bundesrat

Wie die Deutsche Umwelthilfe (DUH) am Mittwoch mitteilt, hat der ehemalige Präsident des Bundesverfassungegerichts, Hans-Jürgen Papier, die von Bundesumweltminister Norbert Röttgen (CDU) in Auftrag gegebene Stellungnahme mit dem Entschluss gefasst, dass eine Verlängerung der Laufzeit der Atomkraftwerke nicht ohne die Zustimmung des Bundesrats geschehen kann.

Laut Artikel 87 c des Grundgesetzes ist eine Änderung des Atomrechts vom Bundesrat „zustimmungsbedürftig„, wie Papier in seinem Ergebnis erläutert. DUH-Bundesgeschäftsführer Rainer Baake wird in der Pressemitteilung auf der DUH-Internetseite folgendermaßen zitiert: „Die Bundesregierung hat mit Herrn Professor Papier zur Absicherung ihrer Atompläne die höchste verfügbare Autorität in Anspruch genommen und eine klare Antwort erhalten: Ohne eigene Mehrheit im Bundesrat kann es längere Laufzeiten von Atomkraftwerken nicht geben“.

Nach diesem Ergebnis ist aber auch klar, dass das damals von Rot-Grün verabschiedete Atomausstiegsgesetz ebenfalls hätte durch den Bundesrat gehen müssen. Der Bundesrat hat 2002 jedoch auf seine Einspruchsrechte verzichtet, was als Zustimmung zu werten ist.

Somit scheint es nun den Ausstieg aus dem Atomausstieg nicht mehr zu geben – abzuwarten bleibt, was Schwarz-Gelb als nächstes versucht, um die Laufzeiten zu verlängern.

Ein Gedanke zu „AKW-Verlängerungen nicht ohne den Bundesrat

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