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Austauschpflicht für alte Heizungen

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(@greenworld)
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Der Bundesrat hat eine neue Austauschpflicht für Heizungen eingeführt. Häuser die eine neue Heizung zuletzt vor 1985 erhalten haben müssen in den kommenden zwei Jahren die Heizung austauschen. Dabei ist es unerheblich ob es sich um eine Gas oder um eine Ölheizung handelt. Zuletzt galt nur die Pflicht den Heizkessel zu tauschen sofern dieser vor 1978 installiert wurde. Die neuen Änderungen werden zwar erst im kommenden Jahr wirksam, ändern jedoch nichts an der Laufzeit bis wann gewechselt werden muss. Bei Neubauten wird sich ab 2016 auch einiges ändern, so sollen diese um 25 Prozent im Wärmebedarf gesenkt werden, die Gebäudedämmung um 20 Prozent erhöht.

 
Veröffentlicht : 21/10/2013 12:06 pm
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