Als „Zeuge“ vor Gericht erscheinen, muss in den nächsten Tagen, im österreichischen Klagenfurt ein Kakadu. In einem Streit unter Vogelzüchtern soll der Papagei seine Flugkünste vorführen. Der Kläger hatte das Tier als gesund und zur Zucht geeignet gekauft, um später feststellen zu müssen, dass der Kakadu unter Gicht leidet und deshalb nicht richtig fliegen kann. Auch zu Zuchtzwecken ist er damit nicht mehr geeignet.
Da das Gericht sich unter der Aussage, der Vogel flöge ’schief‘ nichts vorstellen konnte, soll das Tier, an einem neu anberaumten Termin, vor dem Gericht seine Flugkünste vorführen. Was ein wenig lächerlich anmutet, hat doch einen nachvollziehbaren Hintergrund. Gute Zuchtkakadus sind teuer und so entstand dem Käufer ein Schaden von circa 12.000 Euro.
Den Kakadu wird es freuen, wurde der Probeflug doch auf das Messegelände verlegt, so dass er ausreichend Platz für seine Vorführung hat.