Gesetz zur unterirdischen CO2-Lagerung gestoppt

Die Hoffnung auf eine unterirdische Lagerung von CO², hat sich vorerst zerschlagen. Der Gesetzesentwurf der Regierung, der die Richtlinien für einen ersten mehrjährigen Test des CCS-Verfahrens regeln sollte, wurde vom Bundestag abgelehnt. Das CCS-Verfahren ermöglicht es Kohlendioxid, das zum Beispiel bei der Erzeugung von Energie durch Kohleverbrennung anfällt, von den restlichen Gasen zu isolieren und zu verdichten. In dieser Form könnte es über Pipelines in dafür geeignete Lager in alten Bergwerken gespeichert werden, bis neue Technologien für die Beseitigung des giftigen Gases anwendbar sind. Dadurch ließe sich der Anteil des klimaschädlichen CO² in der Atmosphäre stark verringern. Gegner dieses Projekts befürchten die eventuellen Folgen bei einem unbemerkten Austritt des Gases. Widerstand gegen das Gesetz gab es vor allem aus den norddeutschen Bundesländern, die auf eine Klausel bestanden, nach der jedes Bundesland die Möglichkeit hätte, der Errichtung eines solchen unterirdischen Lagers auf ihrem Bundesgebiet rechtswirksam zu widersprechen. Da es gerade in den nördlichen Bundesländern passende Gebiete für eine solche Lagerung gibt, könnte dadurch der Versuch, trotz passieren des Gesetzes scheitern, weshalb bisher eine solche Klausel von der Bundesregierung nicht akzeptiert wurde. Ob es weitere Verhandlungen darüber geben werde, gab die Regierung noch nicht bekannt.