Ab 01.07.2010 sinkt die Vergütung für den Solarstrom

Die Entscheidung auf die Senkung der Vergütung wurde getroffen, da die Photovoltaik-Anlagen immer günstiger werden. Dadurch sinkt auch die Belastung der Strom-Kunden, da die Finanzierung der PV-Anlagen auf den Strompreis umgelegt wurden. Die Gesetzesänderung soll im Mai durch den Bundestag beschlossen werden und ab 01.07.2010 in Kraft treten.

Die wichtigsten Änderungen sind für PV-Anlagen, die ab dem 01.07. in Betrieb genommen werden:

  • Die Vergütung auf oder an Gebäuden sinkt einmal um 16 Prozent
  • Bei Freiflächenanlagen sinkt die Vergütung um 15 Prozent
  • Bei Konversionsflächen (Umnutzung von meist militärischen Anlagen) ist eine Verringerung um 11 Prozent geplant
  • Für Anlagen auf ehemaligen Ackeranlagen gibt es gar keine Vergütung mehr, es sei denn, diese befinden sich noch vor de 01.01 auf einem Bebauungsplan und werden bis Ende des Jahres in Betrieb genommen.
  • Dagegen wird der Direktverbrauch von Solarstrom, befristet bis 31.12.2011, stärker gefördert.

Für ältere Anlagen bleiben die alten Vergütungen erhalten. Sie sind von allen neuen Regelungen verschont.

Ein Gedanke zu „Ab 01.07.2010 sinkt die Vergütung für den Solarstrom

  1. Pingback: Politiker fordert bessere Bedingungen für Solar-Energie | Wahl-Blog.com

Kommentare sind geschlossen.