Ab sofort keine Kennzeichnung von genmanipuliertem Honig

Trotz umfangreicher Proteste, entschied das Europaparlament, keine Kennzeichnungspflicht für Honig mit genmanipulierten Pollen einzuführen. Statt dessen verabschiedete die EU einen Kompromiss. Demnach sollen auch gentechnisch veränderte Pollen, bis zu einer Höchstgrenze von 0,9 Prozent, als „natürlicher Bestandteil“ gelten. Da der Pollenanteil in Honig nur bei 0,5 Prozent liegt, darf somit jetzt auch Honig der komplett auf gentechnisch veränderten Pflanzen gesammelt wurde, ohne Kennzeichnung als „natürliches“ Produkt verkauft werden. Starke Kritik an der Entscheidung übten aus Deutschland die EU-Vertreter der SPD und der Grünen. So erklärte der Agrarexperte der Grünen, Martin Häusling, dass die EU-Abgeordneten vor der Agrar- und Industrielobby eingeknickt ist. Auch die Verbraucherschutzorganisation Foodwatch beschwerte sich über diesen „billigen Definitionstrick“, der Genmanipulationen in der Landwirtschaft „noch intransparenter“ macht. Den Käufern wird damit die Möglichkeit verwehrt, selbst zu entscheiden, ob sie mit ihrem Einkauf den Einsatz von Gentechnik in der Landwirtschaft unterstützen möchten, oder nicht.