Gesetz zur CO2-Lagerung beschlossen

Jetzt wurde im Bundestag das neue Gesetz zur Speicherung von CO2 beschlossen. Damit sollen künftig Technologien, die nicht ohne einen klimaschädlichen CO2-Ausstoß auskommen verwendet werden können. Das Kohlendioxid wird dabei unterirdisch gespeichert und durch den in der Tiefe herrschenden Druck komprimiert. Die Auswirkung auf das Grundwasser und eventuelle durch die Druckanomalie ausgelöste Erdbeben, sind allerdings bisher nicht sicher geklärt. Deshalb wurde im Bundestag erst ein Gesetzentwurf bestätigt, der eine Erprobung dieser CCS-Technologie ermöglicht. 306 der Abgeordneten stimmten für das Gesetz, während sich 266 dagegen entschieden. Festgelegt wurde gleichzeitig auch, dass es im Ermessen der Länderminister liegt, ob in ihrem Bundesland eine solche Testanlage gebaut werden darf, oder nicht. 2017 soll dann endgültig darüber entschieden werden, ob diese Form der CO2-Lagerung sicher und umweltschonend ist, um bundesweit eingeführt werden zu können.