IGH verbieten Walfang in Japan

Das höchste UN-Gericht hat jetzt den japanischen Walfang in der Arktis verboten. Es begründete die Entscheidung damit, dass der Walfang nicht wissenschaftlichen Zwecken, wie von den japanischen Behörden bisher behauptet worden war, diene, sondern größtenteils kommerziellen Zwecken. Es seien eher „finanzielle Überlegungen als rein wissenschaftliche Kriterien“, für die japanische Regierung entscheidend gewesen, erklärte Peter Tomka, der IGH-Präsident. Damit gab das Gericht der australischen Regierung recht, die deswegen schon 2010 gegen Japan geklagt hatte. Die Regierung in Tokio ließ bereits bekannt geben, dass sich Japan an das Verbot halten werde. Der Internationale Gerichtshof ist für die Vereinten Nationen die höchste Rechtsinstanz und seine Urteile für alle UN-Staaten bindend. Japanische Walfänger töteten, trotz des kommerziellen Walfangverbots, zwischen 1987 und 2009 über 10.000 Wale. Walfleisch gilt in Japan als Delikatesse und erfreut sich dort großer Beliebtheit. Ralf Sonntag, von der Tierschutzorganisation IFAW lobte die Entscheidung des IGH als „Meilenstein für den Walschutz“. Endlich müssten auch die letzten drei Walfang-Nationen einsehen, „dass der Walfang keinen Platz im 21. Jahrhundert hat“. Davon unberührt bleibt die japanische Waljagd im Nordpazifik. Dort dürfen noch immer jährlich 500 Wale für angebliche wissenschaftliche Untersuchungen getötet werden.