Neues „Tropenholz-Gesetz“ beschlossen

Ein neues „Tropenholz-Gesetz“ soll den Schutz seltener Hölzer verbessern. Die von der Regierung verabschiedete neue Regelung gilt seit dem 3. März und schreibt im Handel mit Holzprodukten eine größere Sorgfaltspflicht vor. Händler können in Zukunft für die Einfuhr von geschützten Holzsorten aus illegaler Quelle haftbar gemacht werden, auch wenn sie nicht über den Tatbestand informiert waren. Jeder Händler, der Holz in die EU einführt, muss seine Lieferquellen kontrollieren. Das Ziel der verschärften Regelung ist, die illegale Abholzung von Regenwäldern zu stoppen. Dadurch werden Edelhölzer zukünftig seltener und teurer in der Anschaffung. Obwohl härtere Maßnahmen notwendig sind, um den unübersichtlichen, illegalen Raubbau an den wenigen verbliebenen Regenwäldern zu bremsen, ist das ärgerlich für alle Bauherren, die auf haltbare Hölzer für den Außenbereich ihres Hauses angewiesen sind. Dafür wird bisher vorwiegend Tropenholz verwendet, da es wesentlich haltbarer und widerstandsfähiger gegen Feuchtigkeit ist, als einheimische Holzarten. Als Alternative hat jetzt ein deutscher Tischlermeister aus Mecklenburg-Vorpommern ein sogenanntes „Dauerholz“ entwickelt, dass sich als adäquater Ersatz für Tropenholz erwiesen hat. In einem patentierten Verfahren wird dafür das Holz einheimischer Kiefern bis zum Kern des Holzes in Wachs getränkt. Die so entstehende komplette Imprägnierung erhöht den Widerstand des Holzes gegen Wettereinflüsse und Insektenbefall. Das schont nicht nur die Umwelt, sondern auch den Geldbeutel der Käufer.