Über einen stärkeren Schutz unseres wichtigsten Lebensmittels, das Wasser, macht sich mittlerweile auch die deutsche Regierung Gedanken. Auch wenn Europa nicht von einer aktuellen Wasserknappheit bedroht ist, die Qualität und damit die mögliche Nutzung als Trinkwasser ist regional sehr verschieden. Und da es für verseuchtes Grund-oder Flusswasser keine Grenzen gibt, kann und muss der Schutz grenzüberschreitend erfolgen. Seit sich die Europäische Union 1973 verstärkt politisch für den Umweltschutz einsetzt, wurden auch viele neue und notwendige Gewässerschutzrichtlinien vereinbart und umgesetzt. So wurde zum Beispiel festgelegt, welche Stoffe nicht in Form von Abwässern in Flüssen und Seen „entsorgt“ werden dürfen, oder Verbote für Aktionen ausgesprochen, von denen Unfallbedingt eine hohe Gefährdung des Grundwassers ausgeht. Am 28. Juli dieses Jahres verabschiedete die UN eine Resolution, die den hohen Stellenwert dieses freien Gutes bekräftigt. In einer Vollversammlung der 192 UN-Mitgliedsstaaten, wurde sauberes Wasser zu einem Menschenrecht erklärt. Damit stärkt die UN alle Behörden, die sich um die nachhaltige Bewirtschaftung unserer Wasservorräte und die Bereitstellung sauberen Trinkwassers bemühen. Dementsprechend wurde die Entscheidung von Bundesumweltminister Norbert Röttgen begrüßt: „Diese Entscheidung der UN-Generalversammlung ist ein wichtiges politisches Signal zur Halbzeit der UN-Wasserdekade.“ Wichtig ist der Beschluss aber vor allem für die Menschen in Entwicklungsländern, von denen zum heutigen Zeitpunkt 884 Millionen keinen Zugang zu sauberem Wasser haben und von Denen circa 2 Millionen jedes Jahr, an verseuchtem Wasser sterben.