Der Wolf soll ins Jagdrecht aufgenommen werden

Der Umweltminister Frank Kupfer möchte den Wolf in das Jagdrecht aufnehmen. Mit dieser Aufnahme möchte Kupfer einer Forderung des Landesjagdverbandes nachkommen. Für eine Bejagung ist die Zahl der Wölfe mit 110 Tieren zu klein, deshalb ist ein abschießen der Wölfe grundsätzlich ausgeschlossen. Kupfer betonte aber, dass sich am Schutzstatus des Wolfes nichts ändern würde. Die Aufnahme des Wolfes in das Jagdrecht ist allerdings auch an Bedingungen geknüpft. So sollen zur Unterstützung des bisherigen Wolfsmanagment mindestens fünf Jäger pro Landkreis ausgebildet werden. die Vorkommen der Wölfe zu melden und bei Begutachtung von Tierrissen festzustellen, ob diese durch einen Wolf geschehen sind. Kupfer verwies auch auf andere geschützte Tiere, die zwar im Jagdrecht erfasst sind, aber keinesfalls gejagt werden dürfen, wie Luchs, Fischotter und zahlreiche Greifvögel.

Ausnahmen zum Abschuss bei den Wölfen, wie auch bei anderen seltenen Tierarten werden auch künftig nur mit Genehmigung der Naturschutzbehörden in Abstimmung mit dem Ministerium bei auffälligen Tieren möglich sein.