Das Finanzgericht München hat jetzt die Brennelemente-Steuer aufgrund der geplanten AKW-Abschaltung als unrechtmäßig zurück gewiesen und eine einstweilige Verfügung erlassen, nach der Eon und RWE den Großteil ihrer bisher gezahlten Brennelemente-Steuer zurück erhalten. Die Brennelementesteuer war von der Regierung für die Verlängerung der AKW-Laufzeiten eingeführt worden und sollte rund 2,3 Milliarden Euro zusätzliche Einnahmen erbringen. Nach dem Atomausstieg, der im Mai aufgrund der deutschlandweiten Proteste gegen die AKWs notwendig wurde, rechnete die Bundesregierung nur noch mit 1,3 Milliarden Euro zusätzlicher Einnahmen. Diese jedoch stehen dem Staat nach Meinung des Gerichts nicht zu, da die im Gegenzug versprochene Leistung der Laufzeitverlängerung nicht mehr erbracht werden soll. Die Erhebung einer Steuer ist allerdings nicht zwingend an Gegenmaßnahmen gebunden. Es ist durchaus rechtlich vertretbar, eine Steuer für die Langzeitlagerung der verbrauchten Brennelemente zu verlangen. Diese kann bei der nächsten Regierung wesentlich höher ausfallen, als die jetzt abgelehnte Brennelementesteuer. Da die Energiekonzerne außerdem gegen den beschlossenen Atomausstieg klagen, wird sich wohl auch die Folgeregierung noch mit dem Thema beschäftigen müssen.