Röttgen stellt Änderung des Atomgesetzes in Aussicht

Bundesumweltminister Norbert Röttgen hat jetzt die Möglichkeit einer eventuellen Änderung des Atomgesetzes angedeutet. Bis Mitte Juni sollen die Prüfungsberichte und Expertenempfehlungen bezüglich der sieben abgeschalteten alten Atommeiler vorliegen. Dann würde die Regierung über den weiteren Umgang mit der Atomenergie in Deutschland entscheiden. Dies würde, laut Röttgen, „erwartungsgemäß auch durch gesetzgeberische Maßnahmen geschehen“. Die Entscheidung könne dabei nicht „das Ergebnis von Verhandlungen mit den Energieerzeugern sein“. Damit reagiert er auf die Proteste seitens der AKW-Betreiber, die sich auf die Ende letzten Jahres getroffenen Vereinbarungen mit der Regierung berufen. Röttgen betonte in dem Zusammenhang, dass es bei einer so langfristig wirkenden Technologie nicht sinnvoll sei, eine Entscheidung zu treffen, die absehbar „nach jeder Bundestagswahl wieder neu entschieden wird“. Derweil testet eine Reaktorsicherheitskommission, inwieweit die derzeit in Deutschland am Netz befindlichen Reaktoren, gegen Erdbeben, Hochwasser, oder Flugzeugabstürze gesichert sind und welche Notfallmaßnahmen im Falle eines eintretenden Störfalles getroffen werden können. Unabhängig davon haben 300 Wissenschaftler verschiedener Fachrichtungen die Bundeskanzlerin zu einem schnellen Ausstieg aus der Atomenergie aufgefordert, da Fehler niemals ausgeschlossen werden können und die dabei eintretenden Folgen in keinem Verhältnis zum derzeitigen Nutzen stehen.