Ab dem ersten April treten die neuen gesetzlichen Vorgaben für den Antibiotikaeinsatz in der Tierhaltung in Kraft. Ziel der Gesetzesänderung ist die Reduzierung des gesamten Antibiotikaeinsatzes, da dieser mehrere Nachteile mit sich bringt. So nehmen Verbraucher mit der Nahrung die bisher oftmals prophylaktisch verabreichten Medikamente auf, wodurch beispielsweise das Gleichgewicht in der Darmflora grundlos gestört wird. Dazu kommt, dass sich schon in den behandelten Tieren Resistenzen gegen die Antibiotika entwickeln, wodurch die Gefahr steigt, dass Menschen wieder vielen, bereits als überwunden angesehene Krankheiten, schutzlos ausgeliefert wären. Da der Einsatz von Antibiotika in den vergangenen siebzig Jahren die evolutionäre Förderung einer natürlichen Resistenz gegen diese Krankheiten verhinderte, wird ein erneuter Ausbruch umso schwerer ausfallen. Um das zu verhindern, oder zumindest zu verzögern, sollten Antibiotika theoretisch nur in Ausnahmefällen eingesetzt werden. Die Praxis sieht aber in der Tierzucht- und Mast anders aus. Um diesen Missbrauch zu bremsen, müssen ab jetzt alle Zucht- und Mastbetriebe zweimal im Jahr bei den zuständigen Behörden melden, warum, wie viel und bei welchen Tieren Antibiotika eingesetzt wurden. Mastbetriebe in denen die vorgegebenen Höchstmengen überschritten werden, müssen zusammen mit den Behörden einen Plan ausarbeiten, um die Menge zu reduzieren. „Als ultima ratio kann die Behörde das Ruhen der Tierhaltung anordnen“, wenn sich die Firmen nicht an die Vorgabe halten. Die neuen Vorschriften sind Teil des Arzneimittelgesetzes.