Trotz Verbot – Antibiotika in der Tiermast gefunden

Die Prüfung von Geflügelmastanlagen in Nordrhein-Westfalen hat ergeben, dass trotz strenger Gesetze für antibiotikafreie Geflügelmast, in 26 von 42 Anlagen noch immer Antibiotika in großem Ausmaß eingesetzt wird. Die vorbeugende Gabe von Antibiotika als Leistungsbeschleuniger in der Tiermast ist seit 2006 EU-weit verboten. Bis dahin wurden große Mengen Antibiotika vorbeugend verfüttert, um Infektionen zu vermeiden. Dies führt zu einer Einlagerung der Substanz in das Fleisch der Tiere und darüber in die Nahrungskette, was als Hauptursache für die wachsende Resistenz vieler Krankheitserreger gegen Antibiotika gilt. Der Nordrhein-Westfälische Verbraucherminister, Johannes Remmel, musste anhand der durchgeführten Untersuchung konstatieren, dass die seit sechs Jahren geltenden Vorschriften gegen die vorbeugende Antibiotika-Gabe von mehr als der Hälfte der Züchter nicht eingehalten werden. Remmel: „Der Einsatz von Antibiotika hat ein Ausmaß erreicht, das völlig indiskutabel ist.“ Gegen die betroffenen Mastbetriebe werden jetzt rechtliche Schritte geprüft. Zusätzlich will die Regierung nach der Sommerpause darüber beraten, ob eine bundesweite Datenbank, in der alle tierärztlich verordneten Medikamente gespeichert werden können, eine bessere Kontrolle der Antibiotika-Verwendung ermöglicht. Außerdem forderte Remmel die Regierung auf, „endlich die rechtlichen Weichen durch eine Gesetzesänderung zu stellen, damit wir dem Ziel der Minimierung des Antibiotika-Einsatzes in der Intensiv-Tierhaltung näher kommen“.