„Die Nutzung von Bioenergie ist nur dann sinnvoll, wenn deutlich weniger Treibhausgase entstehen als bei fossilen Energieträgern und wenn keine Nachteile für die Umwelt auftreten“. Mit diesen Worten stimmte der Präsidenten unseres Umweltbundesamts Jochen Flasbarth, bei einer Rede in Dessau-Roßlau die vorwiegend landwirtschaftlichen Stromerzeuger durch Biomasse auf die geplanten neuen staatlichen Richtlinien ein. Damit sollen die von der Europäischen Union festgelegten Nachhaltigkeitskriterien für Biokraftstoffe umgesetzt werden. Bisher werden nachwachsende Rohstoffe hauptsächlich für die Erzeugung von Kraftstoffen genutzt. Dabei eignen gerade sie sich sehr gut für eine Mehrfachnutzung, in dem beispielsweise das bei der Verarbeitung entstehende Wärmepotential besser ausgenutzt wird. Zukünftig müssen Energieerzeuger auch bei der Nutzung von Biomasse einen Nachweis über die Nachhaltigkeit und effiziente Ausnutzung erbringen. Um Nachteile für die Nahrungsproduktion zu vermeiden, muss außerdem zukünftig darauf geachtet werden, dass nur solche Flächen für den Anbau von Rohstoffen zur Energiegewinnung genutzt werden, die sich nicht eignen für die Nahrungs- oder Futtermittelproduktion. Damit soll eine mögliche Monokultur verhindert werden.