Archiv der Kategorie: Landwirtschaft

Bundesrat stimmt gegen Gentechnik

Der Bundesrat hat sich entschieden gegen Gentechnik in der Landwirtschaft ausgesprochen. In einer von der Mehrheit unterstützten Entschließung, verwahrte er sich gegen die bisherigen Vorschriften der EU, demzufolge der Anbau von genmanipulierten Pflanzen nur dann verboten werden kann, wenn eine Gefahr für die Umwelt oder die Gesundheit der Verbraucher nachgewiesen werden kann. Dagegen forderte der Bundesrat ein komplettes Anbauverbot von Genpflanzen, durch die Bundesregierung. Sollte die Regierung das Verbot nicht in der EU durchsetzen können, verlangt der Bundesrat, dass statt dessen, in dieser Angelegenheit, ein Selbstbestimmungsrecht der EU-Mitgliedsstaaten erlangt werden müsse. Nach derzeitigem EU-Recht, darf in keinem EU-Land ein Anbauverbot, beispielsweise für Genmanipulierten Mais verhängt werden. Mit ihrem Widerspruch gegen diese aktuelle Rechtslage, gehen die Länder mit dem Willen der meisten Verbraucher konform. Während in den USA genveränderte Lebensmittel größtenteils akzeptiert werden, sind die Menschen in Deutschland eher skeptisch. Nach Aussage des bayerischen Umweltministers, Marcel Huber (CSU), sind drei Viertel aller Deutschen gegen Genpflanzen. Dementsprechend fordert er, dass die Regierung alle Möglichkeiten ausschöpft, um den Anbau und Verkauf genmanipulierter Lebensmittel in Deutschland zu unterbinden.

Tierhaltung: Neue Antibiotikavorschriften ab sofort in Kraft

Ab dem ersten April treten die neuen gesetzlichen Vorgaben für den Antibiotikaeinsatz in der Tierhaltung in Kraft. Ziel der Gesetzesänderung ist die Reduzierung des gesamten Antibiotikaeinsatzes, da dieser mehrere Nachteile mit sich bringt. So nehmen Verbraucher mit der Nahrung die bisher oftmals prophylaktisch verabreichten Medikamente auf, wodurch beispielsweise das Gleichgewicht in der Darmflora grundlos gestört wird. Dazu kommt, dass sich schon in den behandelten Tieren Resistenzen gegen die Antibiotika entwickeln, wodurch die Gefahr steigt, dass Menschen wieder vielen, bereits als überwunden angesehene Krankheiten, schutzlos ausgeliefert wären. Da der Einsatz von Antibiotika in den vergangenen siebzig Jahren die evolutionäre Förderung einer natürlichen Resistenz gegen diese Krankheiten verhinderte, wird ein erneuter Ausbruch umso schwerer ausfallen. Um das zu verhindern, oder zumindest zu verzögern, sollten Antibiotika theoretisch nur in Ausnahmefällen eingesetzt werden. Die Praxis sieht aber in der Tierzucht- und Mast anders aus. Um diesen Missbrauch zu bremsen, müssen ab jetzt alle Zucht- und Mastbetriebe zweimal im Jahr bei den zuständigen Behörden melden, warum, wie viel und bei welchen Tieren Antibiotika eingesetzt wurden. Mastbetriebe in denen die vorgegebenen Höchstmengen überschritten werden, müssen zusammen mit den Behörden einen Plan ausarbeiten, um die Menge zu reduzieren. „Als ultima ratio kann die Behörde das Ruhen der Tierhaltung anordnen“, wenn sich die Firmen nicht an die Vorgabe halten. Die neuen Vorschriften sind Teil des Arzneimittelgesetzes.

2014: Ein Jahr der guten Ernte?

Aufgrund des extrem milden Winters, entwickelt sich die Vegetation in Deutschland wesentlich schneller und üppiger, als normalerweise um diese Jahreszeit. Wie der Deutsche Wetterdienst (DWD) in Offenbach mitteilte, liegt der Entwicklungsvorsprung der Pflanzen bei rund vier Wochen. Nachteilig ist, dass die Böden, aufgrund fehlender Niederschläge sehr trocken sind. Entsprechend früh konnten die Landwirte mit den ersten Pflanzungen und den Bodenvorbereitungen beginnen. Mit Spargel wird die erste Ernte voraussichtlich Ende März eingefahren. „Bleibt das Wetter so gut, werden die Bauern eine gute Ernte einfahren“, erklärte Michael Koch, von der Agrarmarkt Informations-Gesellschaft, in einem Interview mit der „Bild“-Zeitung. Das sollte sich außerdem dämpfend auf die Preise für Agrarprodukte auswirken. Während der Spargel im vergangenen Jahr sehr spät kam und durchschnittlich 6,24 Euro pro Kilo kostete, rechnen die Analysten für dieses Jahr mit einem Kilopreis von rund 5,15 Euro.

Bio-Bauer wegen Verweigerung von Chemieeinsatz vor Gericht

Ein französischer Bio-Winzer der sich weigerte, seine Rebstöcke vorbeugend mit Pestiziden zu behandeln, muss sich deshalb jetzt vor Gericht verantworten. Streitpunkt war eine von den Behörden prophylaktisch verordnete Behandlung aller Rebstöcke gegen die sogenannte goldgelbe Vergilbung, die in Weingärten um die Stadt Beaune entdeckt worden war. Diese hoch infektiöse Pflanzenkrankheit befällt vorrangig Wein und führt zum Absterben der Rebstöcke. Um eine Ausbreitung zu verhindern, wurden alle Weinbauern zu einer wirksamen Pestizidbehandlung verpflichtet. Der verklagte Weinbauer hatte sich geweigert, die Auflage der Stadt zu erfüllen, da er seinen Weinanbau bereits seit den 70er Jahren biodynamisch betrieb und weiter betreiben wollte. Auch den Einsatz eines natürlichen Pestizids lehnt er ab. Die Staatsanwaltschaft forderte das Gericht auf, den Winzer zur sofortigen Behandlung seines Weingutes und zu einer Geldstrafe in Höhe von 1000 Euro zu verurteilen. Sie begründete ihren Antrag damit, dass es sich im vorliegenden Fall um eine „tödliche und sehr ansteckende Krankheit handelte“, weswegen die geforderten Maßnahmen verpflichtend sei. „Damit die Behandlung effektiv ist, müssen alle Weinstöcke behandelt worden sein.“ Die Verteidigung argumentierte dagegen, dass bisher keine infizierten Pflanzen im Umfeld des Weingutes gefunden wurden. In der Humanmedizin würde auch niemand auf den Gedanken kommen, jemanden einer „Chemotherapie zu unterziehen, um einen möglichen künftigen Krebs zu verhindern“. Während der Verhandlung demonstrierten hunderte Umweltschützer gegen eine erzwungene Pestizidbehandlung. Das Urteil wird in der ersten Aprilwoche erwartet.

Afrikanische Schweinepest in der EU

Der Deutsche Bauernverband hat eine Warnung an Landwirte veröffentlicht. Demnach besteht die erhöhte Gefahr einer Infektion mit der Afrikanischen Schweinepest. Diese ist zwar für Menschen und andere Haustiere ungefährlich, für Schweine jedoch tödlich. „Massiv verstärkte Vorbeugungsmaßnahmen sind das Gebot der Stunde, mögliche Übertragungswege müssen unterbunden werden“, erklärt der Generalsekretär des Bauernverbandes, Bernhard Krüsken. Deshalb müssten Besuche zwischen verschiedenen Stellen minimiert und Besuche Betriebsfremder weitestgehend unterlassen werden. Notwendig sind diese Vorsichtsmaßnahmen, weil inzwischen der Erreger erstmals in Europa, in zwei verschiedenen Gegenden Litauens, nachgewiesen wurde. Um die weitere Verbreitung der Krankheit zu unterbinden, muss die zuständige EU-Kommission aktuell ein mögliches Einfuhrverbot für Schweinefleisch aus Litauen und Russland prüfen. Das Friedrich-Löffler-Institut ermittelte das Füttern von Speiseabfällen in der Schweinemast, als mögliche Infektionsquelle. Derzeit gibt es noch keinen Impfschutz oder wirksame Medikamente, gegen die Schweinepest.