Ölkatastrophe: Entschädigung für Betroffene

Für die Betroffenen der Ölkatastrophe im Golf von Mexiko fordert US-Präsident Barack Obama vom BP-Konzern eine angemessene Entschädigung. Obama sagte dazu: „BP habe moralische und rechtliche Verpflichtungen im Zusammenhang mit den Schäden am Golf von Mexiko“ und verwies dabei auf die Dividenden in Höhe von 10 Milliarden Dollar. Umgerechnet ist man hier bei 8,3 Milliarden Euro, die BP an ihre Aktionäre ausbezahlen möchte. Ebenso gibt der Konzern zur Imagerettung momentan 50 Millionen Dollar für eine TV-Kampangne aus. Obama sieht es zwar positiv, dass der BP-Konzern seinen Aktionären gerecht werden möchte, jedoch liegt sein Anliegen bei den Betroffenen und sagte: „Ich will nicht hören, dass sie – wenn sie dieses Geld für Aktionäre und TV-Spots ausgeben – Fischer und Kleinunternehmer hier am Golf, die eine schwere Zeit durchleben, mit kleinen Beträgen abspeisen.“

Wenigstens fließt jetzt der Großteil des ausströmenden Öls nicht mehr in das Meer. Am Donnerstag hatte BP mit Unterwasser-Robertern einen Trichter auf die Steigleitung des Bohrlochs gestülpt. Somit konnten bereits am ersten Tag bereits ein Drittel (rund 950.000 Liter in 24 Stunden) des ausströmenden Öls aufgefangen werden. Die Menge soll jedoch noch weiter gesteigert werden. Bisher flossen ungefähr drei Millionen Liter Öl täglich in den Golf von Mexiko. Nach einer Studie erstreckt sich der Ölteppich bereits auf einer Fläche von 25.000 Quadratkilometern. Für Juni hatte BP nun weitere Entschädigungzahlungen angekündigt. Doch wenn man die vorherigen Fakten sieht, kann Geld alleine sicher nicht alles ermöglichen. Auch wenn die Fischer nicht an Hunger leiden müssen. Doch für viele Fischer ist das Fischen eine Lebensaufgabe und nicht nur eine Arbeit. Auch die ganzen verendeten Tiere kann man nicht mehr zum Leben erwecken. Sollte man nicht deshalb seitens des Konzern Hilfe leisten, um die Tiere, die noch Chancen haben, vom Öl zu befreien? BP sollte mit eigenen Augen sehen, welche Auswirkungen dieser Ölteppich hat, bevor Summen ausbezahlt werden, die nicht genügen.

Handel mit Tigern weiter ungebrochen

Obwohl illegal, gehört der Handel mit unter Artenschutz stehenden Tieren noch immer zu den lukrativen Geschäften, gerade in ärmeren Ländern. So wird in Asien noch immer mit Fellen und Körperteilen, der vom Aussterben bedrohten Tiger Handel getrieben. Die Nachfrage ist so groß, dass ein kompletter Tiger für die Händler einen Wert von bis zu 50.000 Euro hat. Einer der Hauptgründe für die große Nachfrage, ist der in Asien weit verbreitete Aberglaube. Obwohl der medizinische Nutzen sehr fraglich ist und nachgewiesenermaßen erfolgreiche, Medikamente viel günstiger sind, hat sich der Glaube an die wundersame Heilkraft aus Tigerinnereien erhalten. So werden gemahlene Knochen als Rheumamittel angepriesen, Tigerzähne als Heilmittel gegen Asthma und Fett als „Arznei“ gegen Übelkeit. Nur noch circa 3200 Tiger leben in der Wildnis Asiens. Die große Armut vieler Menschen in China oder Indien, verstärkt das Problem. Es ist natürlich leicht, von Profitgier zu sprechen, doch wer um sein Überleben kämpft, kann sich ökologische Bedenken nicht leisten. Deshalb wird es auch keinen wirksamen Artenschutz, ohne den Schutz und die Hilfe für Not leidende Menschen geben.

Groß oder gesund heißt es bei den Pflanzen

Forscher des Max-Planck-Institutes für Entwicklungsbiologie haben jetzt heraus gefunden, dass Pflanzen, die eine Resistenz gegen verschiedene Schädlinge und Krankheitskeime entwickelt haben, diese mit einem geringerem Wachstum bezahlen. Die Abwehrmechanismen, wie z.B. die Produktion, eines auf Bakterien und schädliche Insekten toxisch wirkenden Giftes, wird von den Genen der Pflanze gesteuert. Oftmals gibt es innerhalb einer Pflanzenart einzelne Exemplare, die durch eine Mutation in ihrem genetischen Erbgut zu einer solchen Schädlingsabwehr fähig sind. Allerdings büßen sie dadurch Energie für ein größeres Wachstum und damit in der Regel auch für eine höhere Samenproduktion ein. Das bedeutet, dass sich Pflanzen ohne diesen Schutz viel schneller vermehren, als die resistenten Pflanzen. Erst wenn durch eine Schädlingsplage die kräftigeren Pflanzen stark reduziert werden, profitieren die mutierten Pflanzen von ihrer genetischen Besonderheit. Welche Version die Bessere ist, hängt also von den jeweiligen Umständen ab.

Mutationen bei Lungenkrebs

Lange Zeit wurde vermutet, dass schon wenige mutierte Gene ausreichen würden, um beispielsweise Krebs zu verursachen. Jetzt haben Wissenschaftler den genetischen Code gesunder Menschen, mit dem in den Krebszellen vorhandenen Genen verglichen. Bis zu 50.000 Unterschiede wurden dabei gefunden. Das zeigt, das einzelne Schäden und Mutationen nicht ausreichen, um in unseren Zellen die Vorgänge zu starten, die für ein unkontrolliertes Zellwachstum sorgen. Der nächste Schritt in der Erforschung des Krebsgenoms wird sein, heraus zu finden welche der Mutationen das Krebswachstum auslöst, oder ob es durch das Zusammenspiel verschiedener Mutationen hervor gebracht wird. An der Genomanalyse von Krebszellen arbeiten derzeit mehrere Institute. Kann die Ursache für Krebserkrankungen besser bestimmt werden, ist es auch möglich, zielgerichtet gegen diese Ursachen vor zu gehen.

AKW-Verlängerungen nicht ohne den Bundesrat

Wie die Deutsche Umwelthilfe (DUH) am Mittwoch mitteilt, hat der ehemalige Präsident des Bundesverfassungegerichts, Hans-Jürgen Papier, die von Bundesumweltminister Norbert Röttgen (CDU) in Auftrag gegebene Stellungnahme mit dem Entschluss gefasst, dass eine Verlängerung der Laufzeit der Atomkraftwerke nicht ohne die Zustimmung des Bundesrats geschehen kann.

Laut Artikel 87 c des Grundgesetzes ist eine Änderung des Atomrechts vom Bundesrat „zustimmungsbedürftig„, wie Papier in seinem Ergebnis erläutert. DUH-Bundesgeschäftsführer Rainer Baake wird in der Pressemitteilung auf der DUH-Internetseite folgendermaßen zitiert: „Die Bundesregierung hat mit Herrn Professor Papier zur Absicherung ihrer Atompläne die höchste verfügbare Autorität in Anspruch genommen und eine klare Antwort erhalten: Ohne eigene Mehrheit im Bundesrat kann es längere Laufzeiten von Atomkraftwerken nicht geben“.

Nach diesem Ergebnis ist aber auch klar, dass das damals von Rot-Grün verabschiedete Atomausstiegsgesetz ebenfalls hätte durch den Bundesrat gehen müssen. Der Bundesrat hat 2002 jedoch auf seine Einspruchsrechte verzichtet, was als Zustimmung zu werten ist.

Somit scheint es nun den Ausstieg aus dem Atomausstieg nicht mehr zu geben – abzuwarten bleibt, was Schwarz-Gelb als nächstes versucht, um die Laufzeiten zu verlängern.