Das erste Vorbereitungstreffen für die Klimagespräche während der UN-Konferenz in Warschau wird von den Umwelt- und Entwicklungsorganisationen als größtenteils positiv bewertet. Wie der Oxfamer Klimaexperte, Jan Kowalzig, bei der anschließenden Pressekonferenz mitteilte, sind die den Klimagesprächen vorausgehenden Beratungen der Experten „gut vorangekommen“. Allerdings kritisiert er die nicht ausreichend hohen Klimaziele, der Industrieländer. Als vielversprechend lobt er dagegen die ersten Angebote der Entwicklungsländer. Kowalzig: „Es liegen nun Vorschläge vieler Entwicklungsländer auf dem Tisch, wie eine gerechte Lastenverteilung im globalen Klimaschutz in einem neuen Klima-Vertrag ab 2020 organisiert werden könnte“. Die Klimaziele der EU sind, nach Ansicht der Experten, jedoch nicht ausreichend, um die zu erwartenden massiven Folgen der Klimaerwärmung zu mindern. „Die EU versinkt im Klimaschlaf“, beschwerte sich auch Sven Harmeling, von „Germanwatch“. Auf den Vorbereitungstreffen werden, wie im vergangenen Jahr auf der Klimakonferenz in Doha vereinbart, durch Arbeitsgruppen aller beteiligter Länder und internationaler Umweltorganisationen, die Details der nächsten Klimakonferenz 2015 vorbereitet. Die wichtigste Maßnahme für den Klimaschutz ist derzeit die Senkung des Kohlendioxid-Ausstoßes und die Möglichkeiten der Industrieländer, die Entwicklungsländern bei der Umsetzung dieser Maßnahmen zu unterstützen.
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Keine Einigung im Zwischenlagerstreit
Erneut wurde die Entscheidung über das fehlende Zwischenlager für Atommüll verschoben. Auch diesmal konnten sich Bund und Länder nicht nur nicht über einen möglichen Standort einigen, noch immer gibt es keine Vereinbarung über die Parameter, wie diese Wahl stattzufinden habe. Zumindest konnten sie beschließen, dass im Januar nächsten Jahres drei Standorte für Zwischenlager bestimmt werden sollten. Bisher haben die Landesregierungen von Baden-Württemberg und Schleswig-Holstein eingewilligt, einen Ort für jeweils ein Zwischenlager zur Verfügung zu stellen. Das reicht für den bis dahin anfallenden Atommüll jedoch nicht aus. „Es wird ein drittes Land geben müssen“, erklärt Schleswig-Holsteins Ministerpräsident, Torsten Albig. Als drittes Bundesland erwarten die beiden rot-grün regierten Länder eine „faire Lastenteilung“ und damit die Zustimmung eines von CDU oder FDP regierten Bundeslandes. Aktuell fungieren, aufgrund fehlender Alternativen, die Gelände der deutschen Atomkraftwerke als Zwischenlager für verbrauchte Brennelemente. Die früher praktizierte Wiederaufbereitung deutscher Brennstäbe im Ausland wurde inzwischen verboten, ohne das mögliche Zwischenlager bestimmt werden konnten.
Genügend geeignete Flächen für Windenergie vorhanden
Eine diesbezügliche Studie des Umweltbundesamtes UBA zeigt, dass in Deutschland genügend geeignete Flächen zur Verfügung stehen, um den Strombedarf allein aus Windkraftanlagen zu decken. 13,8 Prozent der gesamten, zu Deutschland gehörenden Landesfläche, wäre für die Stromerzeugung mit Windrädern geeignet. Dafür müssten weder Abstriche beim Naturschutz, noch beim Lärmschutz gemacht werden. UBA-Präsident Jochen Flasbarth hatte sich schon früher gegen die massive Förderung von Offshore-Windkraftanlagen ausgesprochen, die seiner Meinung nach, unnötig teuer sind. Mit der Studie will er dies bekräftigen. Flasbarth verweist auf den „großen Spielraum“, der noch für die Bebauung an Land besteht und empfiehlt aus Kostengründen, die „Mengenziele für die Offshore-Windkraft abzusenken“. Eine alleinige Energieversorgung durch Windkraft strebe Flasbarth jedoch nicht an, versichert er: „Trotz des hohen Windenergiepotenzials an Land ist die Kombination mit anderen regenerativen Energiequellen, wie Photovoltaik und Windenergie auf See, wichtig und sinnvoll.“ Durch eine Mischung verschiedener Energiequellen lassen sich Schwankungen bei der Stromproduktion besser ausgleichen, als bei der Fokusierung auf eine einzige Erzeugerquelle.
Tagebau: Karlsruhe entscheidet über Zwangsenteignung
Der Streit um die Zwangsenteignung von 7000 Einwohnern südlich von Düsseldorf muss jetzt vom Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe entschieden werden. Die Enteignung und Umsiedlung betrifft die circa 48 Quadratkilometer große Abbaufläche Garzweiler II. In den kommenden 20 Jahren sollen dort 1,3 Milliarden Tonnen Braunkohle abgebaut werden. Die Bundesregierung und das Ministerium Nordrhein-Westfalen haben die Pläne für notwendig erklärt, da die Braunkohle, die auf dem Gelände abgebaut werden soll, eine große Bedeutung als Energieträger für die nächsten Jahre hat. Dagegen klagten die betroffenen Bürger, wobei sie von Vertretern des Umweltbundesamtes und der Naturschutzorganisation BUND unterstützt werden. Sie berufen sich auf ihr Grundrecht auf Heimat und beanstanden zudem, dass eine korrekte Abwägung ihrer Rechte gegenüber dem Gemeinwohl nie stattgefunden habe. Der Wirtschaftsstaatssekretär Stefan Kapferer gab dagegen zu bedenken, wie groß die energiepolitische Bedeutung des Braunkohleabbaus für Deutschland sei und das eine Erhöhung der bürokratischen Hürden für Zwangsenteignungen weitreichende negative Folgen für den Abbau aller heimischen Rohstoffe haben würde.
Sachverständigenrat gegen Fracking
Der Sachverständigenrat für Umweltfragen (SRU) hat sich, nach einer umfangreichen Untersuchung, gegen die Förderung von Schiefergas aus tieferen Gesteinsschichten, dem sogenannten Fracking, positioniert. „Fracking leistet keinen Beitrag zur Energiewende“, erklärt der Vorsitzende des SRU, Martin Faulstich, da Deutschland über keine so hohe Mengen an Schiefergas verfügt, dass dies Einfluss auf die Versorgungssicherheit hätte. Außerdem fehlt es an Erfahrung im Umgang mit den möglichen Folgen des umstrittenen Abbaus. Den postulierten großen Nutzen des Fracking für die Wettbewerbsfähigkeit der Industrie, hält der Sachverständigenrat für „überzeichnet“. Fracking ist das Hydraulic-Fracturing-Verfahren, bei dem Gas mithilfe von, in tiefe Gesteinsschichten eingebrachte Chemikalien, aus Schiefer gelöst wird. Diese bisher in Deutschland nicht genutzte Technologie ist stark umstritten, da eine hohe Gefahr besteht, dass Teile der Chemikalien in das Grundwasser gelangen. Allerdings stimmte der SRU zu, das wissenschaftlich begleitete und „transparente“ Pilotprojekte durchgeführt werden dürften. Deren Kosten sollten aber „selbstverständlich“ die darauf drängende Industrie tragen. Außerdem müsse vorher geklärt werden, wie die nötige Sicherheit für Umwelt und Grundwasser gewährleistet werden soll. Auch für eventuelle Pilotprojekte muss vorab eine Umweltverträglichkeitsprüfung erfolgen. Bisher wird Fracking vor allem in den USA in großem Umfang genutzt. Die Regierungskoalition hatte in der letzten Mai-Woche entschieden, das Fracking-Verfahren, unter scharfen Auflagen, auch in Deutschland zu erlauben.