Ab sofort keine Kennzeichnung von genmanipuliertem Honig

Trotz umfangreicher Proteste, entschied das Europaparlament, keine Kennzeichnungspflicht für Honig mit genmanipulierten Pollen einzuführen. Statt dessen verabschiedete die EU einen Kompromiss. Demnach sollen auch gentechnisch veränderte Pollen, bis zu einer Höchstgrenze von 0,9 Prozent, als „natürlicher Bestandteil“ gelten. Da der Pollenanteil in Honig nur bei 0,5 Prozent liegt, darf somit jetzt auch Honig der komplett auf gentechnisch veränderten Pflanzen gesammelt wurde, ohne Kennzeichnung als „natürliches“ Produkt verkauft werden. Starke Kritik an der Entscheidung übten aus Deutschland die EU-Vertreter der SPD und der Grünen. So erklärte der Agrarexperte der Grünen, Martin Häusling, dass die EU-Abgeordneten vor der Agrar- und Industrielobby eingeknickt ist. Auch die Verbraucherschutzorganisation Foodwatch beschwerte sich über diesen „billigen Definitionstrick“, der Genmanipulationen in der Landwirtschaft „noch intransparenter“ macht. Den Käufern wird damit die Möglichkeit verwehrt, selbst zu entscheiden, ob sie mit ihrem Einkauf den Einsatz von Gentechnik in der Landwirtschaft unterstützen möchten, oder nicht.

 

Fische entwickeln selbstschädigendes Verhalten

Eine der Folgen des Klimawandels ist die Übersäuerung der Weltmeere, da circa 30 Prozent des freigesetzten Kohlendioxids von den Weltmeeren absorbiert werden. Wie neue Untersuchungen zeigen, verlieren viele Fischarten dadurch nicht nur ihren Überlebensinstinkt, sie fühlen sich sogar verstärkt zu größeren Raubfischen hingezogen. „Fische meiden normalerweise den Geruch ihrer Jäger, das ist völlig sinnvoll“, erklärt Philipp Munday, der Studienleiter der australischen James-Cook-Universität. Seine Beobachtungen um Papua-Neuguinea ergaben jedoch, dass viele Fische inzwischen vom Geruch ihrer Jäger angezogen werden, was sie zu einer leichten Beute macht. „Das ist unglaublich. Sie schwimmen auch weiter von ihren Schutzräumen weg und werden aktiver, schwimmen mehr herum. Dies ist ein riskanteres Verhalten für sie – es wird wahrscheinlicher, dass sie von Jägern angegriffen werden.“ Die Korallenriffe vor der Küste Papua-Neuguineas eignen sich sehr gut dafür, die Auswirkungen des globalen Kohlendioxidausstoßes zu untersuchen, weil die in dieser Region starken vulkanischen Aktivitäten des Meeresgrundes die Region zu einem „perfekten Naturlaboratorium“ machen, in welchem sich schon jetzt, in kleinerem Maßstab, die zu erwartende weltweite Entwicklung des Meereslebens beobachten lässt. Bis zum Ende des laufenden Jahrhunderts rechnen die Experten mit einer Angleichung der dort vorhandenen Wasserwerte in allen Ozeanen.

Klimaschutzstudie empfiehlt mehr Tempo

Das Freiberger Öko-Institut hat eine Studie zum „Klimaschutzszenario 2050“ vorgestellt. Die Studienautoren kamen zu dem Schluss, dass eine Steigerung der Energieeffizienz der beste Weg für den Klimaschutz in Deutschland ist. Neben der Energiegewinnung, gilt das vor allem auch für den Verkehr, für die Industrie, die Landwirtschaft und die Gebäudedämmung. Sinnvoll sei auch die „Decarbonisierung“ des Stromsektors, durch eine Steigerung der Erzeugung regenerativer Energien. Um die dringend nötigen Klimaziele zu erreichen ist es außerdem wichtig, ehrgeizigere Zwischenziele zu formulieren. Die bisher im neuen Energiekonzept der Regierung festgelegten Zwischenziele sind nicht ausreichend, um die geplante Verringerung der Treibhausgasemissionen um 90 Prozent, bis zum Jahr 2050 zu erreichen. Besser sei es, so der Klimabericht, die Stromerzeugung mittels fossiler Rohstoffe von aktuell 354 Terawattstunden (TWh), kontinuierlich bis 2050 auf 43 TWh zu senken. Dafür müsste ein Zeitplan für die Stilllegung der bestehenden Kohlekraftwerke erarbeitet und umgesetzt werden. Um den Energiebedarf abdecken zu können, müsse parallel die Windenergie von derzeit 37 TWh auf 259 TWh und die Solarenergie von 12 TWh auf 64 TWh ausgebaut werden. Eine weitere gute Möglichkeit Energie einzusparen, besteht im verstärkten Einsatz von LED-Beleuchtung, beispielsweise in Privathaushalten, aber auch im Handel und innerbetrieblichen Personalräumen. Kritisch bewertet das Öko-Institut die Nutzung von Biodiesel, da die benötigte Biomasse nicht in ausreichender Menge produziert werden kann. Als Alternative empfiehlt die Studie, neue Technologien, wie beispielsweise Wasserstoffbetriebene Fahrzeugmotoren, weiter zu entwickeln.

Bundesrat stimmt gegen Gentechnik

Der Bundesrat hat sich entschieden gegen Gentechnik in der Landwirtschaft ausgesprochen. In einer von der Mehrheit unterstützten Entschließung, verwahrte er sich gegen die bisherigen Vorschriften der EU, demzufolge der Anbau von genmanipulierten Pflanzen nur dann verboten werden kann, wenn eine Gefahr für die Umwelt oder die Gesundheit der Verbraucher nachgewiesen werden kann. Dagegen forderte der Bundesrat ein komplettes Anbauverbot von Genpflanzen, durch die Bundesregierung. Sollte die Regierung das Verbot nicht in der EU durchsetzen können, verlangt der Bundesrat, dass statt dessen, in dieser Angelegenheit, ein Selbstbestimmungsrecht der EU-Mitgliedsstaaten erlangt werden müsse. Nach derzeitigem EU-Recht, darf in keinem EU-Land ein Anbauverbot, beispielsweise für Genmanipulierten Mais verhängt werden. Mit ihrem Widerspruch gegen diese aktuelle Rechtslage, gehen die Länder mit dem Willen der meisten Verbraucher konform. Während in den USA genveränderte Lebensmittel größtenteils akzeptiert werden, sind die Menschen in Deutschland eher skeptisch. Nach Aussage des bayerischen Umweltministers, Marcel Huber (CSU), sind drei Viertel aller Deutschen gegen Genpflanzen. Dementsprechend fordert er, dass die Regierung alle Möglichkeiten ausschöpft, um den Anbau und Verkauf genmanipulierter Lebensmittel in Deutschland zu unterbinden.

IGH verbieten Walfang in Japan

Das höchste UN-Gericht hat jetzt den japanischen Walfang in der Arktis verboten. Es begründete die Entscheidung damit, dass der Walfang nicht wissenschaftlichen Zwecken, wie von den japanischen Behörden bisher behauptet worden war, diene, sondern größtenteils kommerziellen Zwecken. Es seien eher „finanzielle Überlegungen als rein wissenschaftliche Kriterien“, für die japanische Regierung entscheidend gewesen, erklärte Peter Tomka, der IGH-Präsident. Damit gab das Gericht der australischen Regierung recht, die deswegen schon 2010 gegen Japan geklagt hatte. Die Regierung in Tokio ließ bereits bekannt geben, dass sich Japan an das Verbot halten werde. Der Internationale Gerichtshof ist für die Vereinten Nationen die höchste Rechtsinstanz und seine Urteile für alle UN-Staaten bindend. Japanische Walfänger töteten, trotz des kommerziellen Walfangverbots, zwischen 1987 und 2009 über 10.000 Wale. Walfleisch gilt in Japan als Delikatesse und erfreut sich dort großer Beliebtheit. Ralf Sonntag, von der Tierschutzorganisation IFAW lobte die Entscheidung des IGH als „Meilenstein für den Walschutz“. Endlich müssten auch die letzten drei Walfang-Nationen einsehen, „dass der Walfang keinen Platz im 21. Jahrhundert hat“. Davon unberührt bleibt die japanische Waljagd im Nordpazifik. Dort dürfen noch immer jährlich 500 Wale für angebliche wissenschaftliche Untersuchungen getötet werden.